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Bildungs- und Teilhabepaket garantiert kostenlose Mahlzeit für anspruchberechtigte Familien!

von Antje Gerbener

Aus dem Landkreis Herzogtum-Lauenburg wissen wir, dass die zuständige Bearbeiterin im Sozialdezernat des Landrates bis Anfang diesen Jahres noch nie vom Anspruch auf Verpflegung für anspruchsberechtigte Familien gehört hatte. Für diese Familie gibt es nunmehr seit Anfang Mai die Möglichkeit, diesen gesetzlichen Anspruch geltend zu machen weil Verwaltung und handelnde Personen ihrer Verantwortung über ein halbes Jahr lang nicht gerecht wurden, entsprechende Schritte einzuleiten.

Der Landrat schrieb uns dazu sinngemäß, es sei auch nicht seine gesetzliche Pflicht, für kostenfreie Mittagsverpflegung zu sorgen, das sei keine Bringschuld. Wir sehen das etwas anders, weil wir finden, dass es auch moralische Pflichten der Verwaltung gibt und bedürftige Familien mit dem zu versorgen, worauf sie Anspruch haben, bevor diese Familien monatelang auf dieses Recht pochen, gehört definitiv dazu.

Seid Ihr oder sind Eure Kommunen und Landkreise darüber auch nicht informiert? Habt Ihr Probleme bei der Durchsetzung Eures Anspruchs? Wendet Euch gerne an uns, wir unterstützen Euch bei der Geltendmachung Eurer Ansprüche nach Kräften!

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sozialschutz-paket3.html

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